Ein Land innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ist ein originäres staatliches Völkerrechtssubjekt.
Umgangssprachlich ist zwar oft von Bundesländern die Rede, in den
maßgeblichen Dokumenten wie dem Grundgesetz oder den Verfassungen der Länder
selbst wird dieser Begriff jedoch nicht verwendet, da die deutschen Länder
gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland bilden und nicht umgekehrt eine bloße
Verwaltungseinheit der Bundesrepublik darstellen.
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